Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)

12
Jun
2025

Liebe Patienten,

seit dem 29.04.25 ist die bundesweite Nutzung der ePA möglich. Ab Oktober 2025 ist sie dann verpflichtend. Die ePA stellt für uns eine erhebliche Entlastung dar und erleichtert uns das Verwaltungsaufkommen. Daher möchten wir Sie bitten, sich mit der ePA vertraut zu machen und sich die nötigen Anmeldedaten von Ihrer Krankenkasse einzuholen.

Wir werden ab sofort jegliche Befunde auf die elektronische Patientenakte laden und sehen von einer Übertragung per Telefon oder eMail ab.

Hier finden Sie noch einige nützliche Hinweise sowie Fragen bzw. Antworten bzgl. der ePA.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html